Karl Klöckner hat in seinem Buch „Alte Fachwerkbauten“ eine sehr treffende Definition für das Fachwerk verfasst:
Als Fachwerk bezeichnet man eine Wandbauweise, bei der die Zwischenräume (Gefache) mit einem anderen Material ausgefüllt werden. Da aber im Normalfall Wände Teile von Gebäuden sind, ist Fachwerk – auch im allgemeinen Verständnis – eine spezifische Art und Weise, Gebäude zu errichten, bei denen die Außenwände und die inneren Trennwände aus Fachwerk bestehen. Decken und Dächer fallen nicht unter den Begriff des Fachwerks. Sie sind zwar hölzerne Gefüge, werden aber auf andere Weise geschlossen: durch Füllungen und Verbretterungen (wenigstens ursprünglich) bei Decken, durch eine Außenhaut aus unterschiedlichem Material bei Dächern.
Daneben gibt es Gerüste, deren Zwischenräume nicht oder nur teilweise geschlossen werden: Laubengänge, Vorhallen oder etwa die Ständerreihen im Inneren niederdeutscher Hallenhäuser. Es könnte hier von offenem Fachwerk gesprochen werden, doch ist dieser Begriff wenig gebräuchlich. Dach- und Deckenkonstruktionen waren (sind) in Steinbauten die gleichen wie in Fachwerkhäusern. Es ist also lediglich der Charakter der Wände, der einen Bau als Stein- oder Fachwerkbau definiert.